Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den Sommermonaten häufen sich Jahr für Jahr die Anrufe von Bürgern bei der Feuerwehr bezüglich Wespennestern, Bienen etc. in deren Haus oder auf deren Grundstück.

Die Feuerwehren haben leider nur die Möglichkeit, das Volk zu vernichten und anschließend den Bau zu entfernen. Dies ist meistens jedoch nicht möglich, da der Wespenbau sich oft hinter Verkleidungen, Rollläden usw. befindet und sich die Feuerwehr für etwaige Schäden haftbar machen würde.

Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen ohne Freigabe durch die zuständige Naturschutzbehörde weder umgesiedelt noch vernichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass alle Tätigkeiten der Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern stehen.

Natürlich kann und muss die Feuerwehr bei akuter Gefahr tätig werden. Dies ist der Fall, wenn ein Allergiepass vorgelegt werden kann oder sich Wespennester im Bereich von Kindergärten, Schulen oder Bushaltestellen befinden.

Sind jedoch nur Teilbereiche von Grundstücken oder Wohnungen (Terrasse bzw. Balkon, einzelne Zimmer, Geräteschuppen etc.) betroffen, ist die zuständige Naturschutzbehörde bzw. nach Freigabe durch diese auf einen gewerblichen Kammerjäger aus einem Branchenverzeichnis zu verweisen.

Die Feuerwehr Helfendorf

beseitigt daher Wespennester nur bei akuter Gefahr!

Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne im Landratsamt München unter den Telefonnummern

089/6221-2367 oder 089/6221-2615 sowie im Internet unter www.landkreis-muenchen.de.

Dort können Sie im Bereich Bürgerservice unter Dienstleistungen A-Z, Insektennest entfernen zusätzliche Informationen und Formulare einsehen.